Katastervermessung
Wir führen sämtliche grundstücksrelevanten Vermessungen im Zusammenhang mit den rechtlichen bzw. örtlichen Grenzen durch. Grenzanzeigen, Grenzermittlungen, Teilungsvermessungen, Abmarkungen und Gebäudeeinmessungen werden von uns, in Funktion als amtliche Vermessungsstelle, fachgerecht und kundenorientiert bearbeitet und in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Grenzermittlung
Katastervermessung zur Feststellung des örtlichen Verlaufs der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstücksgrenzen. Aufsuchen, Überprüfen und Kennzeichnen der Grenzpunkte von Flurstücken bzw. Parzellen.
Teilungsvermessung
Aufteilung von Grundstücksgrenzen durch Vermessung und Festlegen der neuen Grenzen in der Örtlichkeit und im Liegenschaftskataster. Dabei werden die Größe und die Lage des neuen Grundstücks vermessungstechnisch bestimmt und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Die neu gebildeten Flurstücke können dann in das Grundbuch übertragen werden.
Abmarken
Örtliche Kennzeichnung der Grundstücksgrenze durch Grenzzeichen (Grenzstein, Eisenrohr, Eisenbolzen etc.).
Grenztermin
Ein von der Vermessungsstelle festgesetzter Ortstermin zur Abmarkung der Grenzen. Alle am Grenzverlauf rechtlich interessierten Personen können teilnehmen. Die beteiligten Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten haben das Recht, gehört zu werden und Willenserklärungen abzugeben.